| Neubenennung der KfW Standards |
| Montag, 02. März 2009 um 14:10 Uhr |
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Mit Wirksamkeit zum 1.4.09 wurden die Bezeichnungen der EnEV für die KfW-Häuser von KfW40/KfW60 in KfW55/KfW70 abgeändert. Diese Bezeichnungen richten sich nach den energetischen Bestimmungen von Neubauten.
An den Richtlinien zur staatlichen Förderung ändert sich zunächst nichts. Genauere Informationen finden Sie in unserer Rubrik "Erneuerbare Energien" ![]() |


